
Novellierung des MTA Gesetz beschlossen
Der Assistent verschwindet
Seit 28. Januar 2021, 18:17Uhr ist klar: Das MTA-Gesetz ist reformiert.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages war ein wichtiger Schritt um die MTA-Berufe fit für die Zukunft zu machen.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Umbenennung des Berufsstandes. Das neue Gesetz wertschätzt die selbstständige und eigenverantwortliche Arbeit der vier Berufe.
Aus den Medizinisch-Technischen Assistenten werden nun die Medizinischen Technologen für Labor, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin.
Die Kompetenzen und vorbehaltenen Tätigkeiten wurden an die Arbeitsrealität angepasst und entsprechend ergänzt, bleiben aber im Großen und Ganzen erhalten.
Weitreichende Änderungen gibt es auch im Bereich der Ausbildung der MT. Das Schulgeld für die Ausbildung fällt weg und die Ausbildungsvergütung ist nun obligatorisch, sowie deren Finanzierung gesichert.
Dazu müssen in Zukunft die Ausbildungsstätten (als Träger der theoretischen) Ausbildung und Krankenhäuser, Labore oder Praxen in Zukunft enger zusammenarbeiten und gemeinsam für eine gute Ausbildung sorgen.
Durch die Einführung der Praxisanleitung und -Begleitung und eine Kompetenzorientierte Ausbildung wird die Ausbildung praxisnäher und fit für die Zukunft gemacht.
Ein Wermutstropfen bleibt aber: Leider sieht das Gesetz keine Modellklausel vor, um das hochschulische Studium zu erproben und so die Karriereoptionen für MT-berufe zu erweitern.
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- von SaschaHeyl
- on Januar 30, 2021