
MTA-Gesetz soll reformiert werden
Das MTA-Gesetz soll endlich reformiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Juli den Referentenentwurf publiziert.
Im Entwurf wurden zwar einige wichtigen Forderungen des DVTA aufgenommen, aber der Entwurf bleibt trotzdem hinter den Erwartungen.
Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen
Im Referentenentwurf werden folgende neue Berufsbezeichnungen eingeführt:
- medizinische Technologin und medizinischer Technologe für Labordiagnostik
- medizinische Technologin und medizinischer Technologe für Radiologie
- medizinische Technologin und medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
- medizinische Technologin und medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
Die vorbehaltenen Tätigkeiten bleiben unberührt und im vollen Umfang erhalten.
An den Ausnahmeregelungen hat sich nichts wesentliches verändert, außer dass Heilpraktiker ausgeschlossen wurden.
Das Ausbildungsziel wird modernisiert, spezifiziert und soll nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Bisher bestehende Vorgaben zur Ausbildung werden neu strukturiert und die praktische Ausbildung wird ausgedehnt.
Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen. Schulgeld darf für die zukünftige Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
Die Ausbildung an Gesundheitsfachschulen bleibt bestehen und es wird keine grundständige Akademisierung von medizinischen Technologinnen und Technologen vorgesehen.
Stellungnahme des DVTA zum Referentenentwurf
Die vollständige Stellungnahme des DVTA zum Referentenentwurf findet ihr unter folgendem Button.
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- von SaschaHeyl
- on September 1, 2020